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Förderkontrolle & Förderabrechnungen

Mit der Annahme der zugesagten Fördermittel haben Sie mit der Sektion für Kunst und Kultur einen Vertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist Ihr ursprünglicher Antrag samt Beilagen und das Zusageschreiben.

Sie haben sich damit vertraglich dazu verpflichtet die ausbezahlten Mittel widmungsgemäß zu verwenden, und die Abrechnung der Förderung durch die Übermittlung der erforderlichen Nachweisunterlagen innerhalb der Abrechnungsfrist anzustoßen.

Wird die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel nicht nachgewiesen, werden die ausbezahlten Förderungsmittel inklusive Zinsen im Zuge der Abrechnung von der Förderkontrolle Kunst und Kultur von Ihnen zurückgefordert.

Im Zusageschreiben finden Sie die erforderlichen Nachweisbedingungen und die Abrechnungsfrist. Die Abrechnungsunterlagen müssen der Förderkontrolle Kunst und Kultur innerhalb der Abrechnungsfrist übermittelt werden.
Sollten Sie die Abrechnungsfrist nicht einhalten können, stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung über das Abrechnungsportal.

Bitte übermitteln Sie keine Teilunterlagen, da nur vollständige Unterlagen geprüft und abgerechnet werden.

Abrechnung der Förderung:
Erledigen Sie die Abrechnung der ausbezahlten Fördermittel über unser Abrechnungsportal.

Für weitere Fragen sind wir ebenfalls unter foerderkontrolle32@bmwkms.gv.at oder per Post erreichbar (Förderkontrolle Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien).

Kontakt Förderkontrolle für Kunst- und Kulturförderungen

Referat I/A/7/b Förderkontrolle UG 32
foerderkontrolle32@bmwkms.gv.at