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Nachhaltigkeitsziele in der Bundesverwaltung

UN  Agenda 2030: Die Nachhaltigkeitsziele

Eine nachhaltige Gesellschaftszukunft bedeutet eine kohärente und zielgerechte Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, sowohl in als auch durch die Bundesverwaltung.
Da die Nachhaltigkeitsziele alle gesellschaftlichen Bereiche betreffen, zeichnet sich auch jedes Ressort in den spezifizierten Aufgabenbereichen für die Umsetzung der SDGs verantwortlich. Durch zahlreiche Initiativen leistet so jedes dieser Ressorts bereits heute einen Anteil zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.

Für eine effiziente und fristgerechte Umsetzung gilt es jedoch als Bundesverwaltung noch mehr Verantwortung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu übernehmen.
Darum baut das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) auf den bestehenden Erfolgen auf und verfolgt in Zukunft einen verstärkt systematischen Ansatz zur Erreichung der "Sustainable Development Goals". Die im Jahr 2013 in der österreichischen Bundesverwaltung eingeführte Wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung stellt den zentralen Ansatzpunkt für die gewählte systematische Herangehensweise dar.

Durch das System der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung geben die Ressorts bis zu fünf messbare Zielsetzungen an, welche sie im Laufe des Jahres erreichen wollen. Bereits jetzt hat die Bundesverwaltung somit ein strukturierendes System geschaffen, in dem Maßnahmen der Ressorts systematisch zu Nachhaltigkeitszielen zugeordnet, messbar gemacht und evaluiert werden können.

Diese systematische Herangehensweise soll in Zukunft im Kontext der Nachhaltigkeitsziele sukzessive ausgebaut werden.

Um Maßnahmen bereits in einer Planungsphase in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele zu koordinieren, sieht das BMKÖS in Zukunft bereits die frühzeitige Integration von SDG-bezogenen Maßnahmen in das System der Wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung vor.

So wird ein - auf Freiwilligkeit der Ressorts bestehendes - System implementiert, welches Nachhaltigkeitsziele bereits in der Zielformulierung der Ressorts aufgreift, verankert und die Zielverfolgung transparent nachvollziehbar macht. Der so verankerte Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele, kann somit systematisch in die Jahresplanung der Ressorts einfließen. Darüber hinaus wird so auch ein transparentes Monitoring-System zur Verfügung gestellt, welches zentrale SDG-Aktivitäten der Ressorts beobachtet, vergleichbar macht und in messbaren Indikatoren dokumentiert. Erfolge, Maßnahmen und Herausforderungen werden so verstärkt festgehalten und ein kohärenter Ansatz zur Zielerreichung verfolgt.

Wie arbeitet das BMKÖS zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele?

Für eine zielgerichtete Umsetzung der SDGs braucht es politisches Commitment, eine systematische Herangehensweise und evidenzbasierte Expertise aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Der systematische Einbezug von wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Expert:innen stellt deswegen für die Bundesverwaltung einen zentralen Faktor zu Erreichung der Nachhaltigkeitsziele dar. Die Ressorts arbeiten darum eng mit den führenden Expert:innen in Österreich zusammen.

Ein Best Practice Beispiel der Zusammenarbeit des BMKÖS und der Technischen Universität Wien im Kontext von SDG 5 "Gleichstellung der Geschlechter".
Bereits Ende des Jahres 2019 hat das BMBWF den Auftrag an die Universitäten Österreichs vergeben, Umsetzungsoptionen für die "Sustainable Development Goals" (SDGs) zu identifizieren und diese Ende 2021 der Bundesregierung vorzulegen. Die Abteilung für Genderkompetenz der TU Wien erarbeitete so, unter dem strukturellen Einbezug des BMKÖS, ein Maßnahmenbündel zur Zielerreichung von SDG 5. Unter dem Motto "Leaving no one behind" konnte so ein breites Spektrum an Optionen, Ideen und Ansätzen ausgetauscht werden. Zahlreiche Stakeholder, die Abt. III/C/9 des BMKÖS, vielfältige wissenschaftliche Partner:innen, politische Verantwortungsträger:innen und Expert:innen der Bundesverwaltung als auch von Nicht-Regierungsorganisationen stellten im Rahmen der andauernden Zusammenarbeit sicher, dass die gewählten Optionen effizient, effektiv und umsetzbar aufgearbeitet werden.

Die Abt. III/C/9 des BMKÖS und die TU Wien konnten durch den partizipativen Prozess, vier wirksame und evidenzbasierte Optionen für die Erreichung von SDG 5 abgleichen. Von einer Änderung der Verhandlungsgrundlage der Kollektivverträge, über stärkere finanzielle Anreize zur Beteiligung von Vätern an der Kinderbeteiligung, einer an einer gendersensiblen Mediengestaltung gekoppelten Medienförderung bis hin zur flächendeckenden Verankerung von gendersensibler Elementarpädagogik. Der Weg in eine Zukunft der Geschlechtergleichstellung in Österreich ist lang. Durch einen Abgleich mit den bestehenden Wirkungszielen der Ressorts konnte die Abt. III/C/9 aufzeigen, dass die Maßnahmen weitestgehend bereits jetzt in die selbst gesteckten Ziele der Ministerien integriert werden können. Die erarbeiteten Optionen zeigen evidenzbasiert auf, in welchen Handlungsfeldern die ersten Schritte gesetzt werden können, und welche Ressorts sich folgend für die Umsetzung verantwortlich zeigen könnten.